{"id":160,"date":"2020-12-21T20:05:42","date_gmt":"2020-12-21T19:05:42","guid":{"rendered":"https:\/\/mprv.de\/?page_id=160"},"modified":"2020-12-21T20:06:16","modified_gmt":"2020-12-21T19:06:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mprv.de\/?page_id=160","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Mops &#8211; Pekingesen &#8211; Rassehunde &#8211; Verband e. V.<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Zweck des Verbandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Zweck des<strong> Mops \u2013 Pekingesen \u2013 Rassehunde \u2013 Verbandes e.V.<\/strong> ist der Zusammenschluss und die F\u00f6rderung der Z\u00fcchter und Liebhaber von Rassehunden, insbesondere der M\u00f6pse und Peking-Palast-Hunde.<br><br>Diese Zwecke verfolgt der Verband ausschlie\u00dflich und unmittelbar auf gemeinn\u00fctzige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung (&#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220;, \u00a7\u00a7 51 ff. AO). Der Verband ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br><strong>\u00a7 2 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br><br>1) \u00a0\u00a0 \u00a0Der Verband f\u00fchrt den Namen <strong>&#8222;Mops &#8211; Pekingesen &#8211; Rassehunde -Verband e.V.&#8220;<\/strong><br>2) \u00a0\u00a0 \u00a0Der Sitz des Verbandes ist L\u00f6hne.<br>3) \u00a0\u00a0 \u00a0Der Gerichtsstand des Verbandes ist Bad Oeynhausen, wo die Eintragung des Verbandes erfolgte.<br>4) \u00a0\u00a0 \u00a0Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Verbandsziele Interessierte werden. Voraussetzung ist lediglich eine an den Verbandsvorstand gerichtete Beitrittserkl\u00e4rung zur Aufnahme, in dem sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand oder der 1. oder 2. Vorsitzende des Verbandes.<\/p>\n\n\n\n<p>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Von der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen<br><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personen, die in einem Konkurrenzverein z\u00fcchten, dessen Wirkungskreis die Bundesrepublik Deutschland ist.<\/li><li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personen, die einem dem MPRV entgegenstehenden Verein oder Verband angeh\u00f6ren, oder sich aktiv oder f\u00f6rdernd im Hundehandel bet\u00e4tigen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Werden solche Hinderungsgr\u00fcnde erst nach Aufnahme in den MPRV bekannt, so erfolgt durch den Vorstand&nbsp; oder durch den 1. oder 2. Vorsitzenden der Ausschluss der Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>3) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Mitgliedschaft wird beendet:<br><br>&nbsp;&nbsp; a. durch Tod.<br>&nbsp;&nbsp; b. durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen kann, und sp\u00e4testens zum 30. September an den 1. Vorsitzenden erfolgen muss.<br>&nbsp;&nbsp; c. Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, k\u00f6nnen nach Aufforderung durch die Gesch\u00e4ftsstelle vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden.<br>&nbsp;&nbsp; d. bei vereinssch\u00e4dlichem Verhalten durch&nbsp; Beschluss des erweiterten Vorstandes.<br><br>4) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Bei seinem Ausscheiden aus dem Verband hat ein Mitglied keinen Anspruch auf das Verbandsverm\u00f6gens.<br>5) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Personen, die sich um den Verband besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag jedes Mitgliedes vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br><br>Mitglieder die das 80 Lebensjahr vollendet haben, werden automatisch Ehrenmitglieder.<br><br>Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>\u00a7 4 Gewinne und sonstige Verbandsmittel<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Verbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.<br>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung, beg\u00fcnstigt werden.<br><br><strong>\u00a7 5 Organe des Verbandes<br><\/strong><br>Organe des Verbandes sind:<br><br>&nbsp;&nbsp; 1. Die Mitgliederversammlung<br>&nbsp;&nbsp; 2. Der&nbsp; gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br>&nbsp;&nbsp; 3. Der erweiterte Vorstand<br><br>Der Verband wird geleitet vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand mit folgenden Amtsbezeichnungen<br><br>&nbsp;&nbsp; 1. 1. Vorsitzender<br>&nbsp;&nbsp; 2. 2. Vorsitzender<br><br>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br><br>Verbandsleitung:<br><br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand leitet die organisatorischen Gesch\u00e4fte des Verbandes, er teilt die verschiedenen Arbeitsgebiete unter sich auf und ist f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung verantwortlich.<br><br>Zu allen Beschl\u00fcssen ist die Zustimmung der zwei Vorsitzenden erforderlich.<br><br>Die im Verbandsinteresse notwendigen Auslagen der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden von der Verbandskasse getragen.<br><br>Der erweiterte Vorstand besteht aus:<br><br>&nbsp;&nbsp; 1. aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br>&nbsp;&nbsp; 2. aus dem Schriftf\u00fchrer<br>&nbsp;&nbsp; 3. aus der F\u00fchrung der Zuchtbuchstelle<br>&nbsp;&nbsp; 4. aus dem Kassenpr\u00fcfer<br>&nbsp;&nbsp; 5. aus 4 Beisitzern<br><br>Der erweiterte Vorstand wird t\u00e4tig, wenn der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand eine Angelegenheit nicht selbst entscheiden kann oder will.<br><br>Aufgaben des erweiterten Vorstandes sind unter anderem:<br><br>&nbsp;&nbsp; 1. in dringenden F\u00e4llen, wenn ein Mitglied wegen vereinssch\u00e4dlichem Verhalten ausgeschlossen werden soll.<br>&nbsp;&nbsp; 2. wenn ein Vorstandsmitglied zur\u00fccktritt, seinen Nachfolger f\u00fcr die laufende Amtszeit zu w\u00e4hlen.<br>&nbsp;&nbsp; 3. Bei groben Verst\u00f6\u00dfen kann der erweiterte Vorstand auch mit einer 2\/3 Stimmenmehrheit ein.<br>&nbsp;&nbsp; 4. Vorstandsmitglied abw\u00e4hlen um diesen f\u00fcr die restliche Amtszeit durch ein neues Mitglied zu ersetzen.<br>&nbsp;&nbsp; 5. Der Vorstand bestimmt durch Beschluss die Ausstellungsordnung und alles was mit der Ausstellung in Zusammenhang steht.<br><br>Zur g\u00fcltigen Beschlussfassung ist Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.<br><br><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die ordentliche Mitgliederversammlung wird alle 5 Jahre einberufen, m\u00f6glichst im ersten Kalenderquartal.<br><br>Eine Verlegung bis zu drei Monaten kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand veranlassen, wenn das bedingt ist.<br><br>Antr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen von den Mitgliedern bis acht Tage vor der Versammlung an den 1. Vorsitzenden eingereicht werden.<br><br>Einladungen zur Mitgliederversammlung werden rechtzeitig unter Bekanntgabe im Verbandsjournal ver\u00f6ffentlicht, mit einer Frist von einem Monat.<br><br>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden einberufen. Wenn erforderlich kann zu jederzeit eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Sie besitzt die gleichen Rechtsbefugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung. Sie ist auf Verlangen von 20 % der Mitglieder einzuberufen.<br>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br>3) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die gefassten Beschl\u00fcsse sind zu Protokoll zu nehmen und vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<br><br><strong>\u00a7 7 Vorstand des Verbandes<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Verbandes bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln.<br><br>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt&nbsp; im Amt, bis zu einer Mitgliederversammlung, an der eine Vorstandswahl stattfindet.<br><br>Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann f\u00fcr seine restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger bestimmt werden.<br>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Verbandes. Den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, sie sind einzeln zur Vertretung des Verbandes befugt, der stellvertretende Vorsitzende allerdings nur im Falle einer Verhinderung des 1 Vorsitzenden, was nur f\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis gilt.<br><br>F\u00fcr Rechtshandlungen mit einem Wert von mehr als 1.500,00 \u20ac im Einzelfall ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich.<br>3) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in den Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammentritt, und \u00fcber die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung erfolgt mit einer Frist von einer Woche durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.<br><strong><br>\u00a7 8 Zuchtwesen<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die K\u00f6r &#8211; und Zuchtordnung wird vom erweiterten Vorstand erstellt und soll nicht beim Amtsgericht eingetragen werden.<br>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die K\u00f6r &#8211; und Zuchtbestimmungen des Verbandes sind bindend f\u00fcr jedes Mitglied. Die im Zuchtwesen zu entrichtenden Geb\u00fchren setzt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand fest. Mitglieder zahlen die festgesetzten Geb\u00fchren, Nichtmitglieder m\u00fcssen den doppelten Preis entrichten.<br>3) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Der Zuchtbuchf\u00fchrer ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe F\u00fchrung des Zuchtbuches und f\u00fcr alle damit verbundenen Aufgaben verantwortlich.<br>4) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Nur Mitglieder haben auf einen begr\u00fcndeten Antrag Einblick in das Zuchtbuch.<br><br>\u00dcber die Genehmigung des Antrags entscheidet im Einzelfall der Vorstand.<br>5) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Dem 1. Vorsitzenden steht das Recht zu, das Amt des Hauptzuchtleiters auszu\u00fcben.<br><br>Im Einverst\u00e4ndnis mit dem 2. Vorsitzenden beruft der 1. Vorsitzende Zuchtwarte.<br><br>Das gleiche gilt bei deren Abberufung.<br><br>&nbsp;<strong>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung und Zweck\u00e4nderung<\/strong><br><br>1) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Aufl\u00f6sung des Verbandes kann nur die Mitgliederversammlung mit einer \u00be Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlie\u00dfen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des BGB.<br>2) &nbsp;&nbsp; &nbsp;Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des bisherigen Verbandszwecks ist das Verbandsverm\u00f6gen an \u00e4hnliche steuerbeg\u00fcnstigte Vereine oder Einrichtungen zur Verwendung gemeinn\u00fctziger Zwecke weiterzuleiten, wie z.B., an den \u00f6rtlichen Tierschutzverein. N\u00e4heres beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, deren Beschl\u00fcsse allerdings erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.<br><br><strong>\u00a7 10 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><br><br>Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine \u00be Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.<br><br>Vorstehende Satzung wurde in ihrer vorliegenden Fassung von der am 19.02.2003 in L\u00f6hne stattgefundenen Mitgliederversammlung des MPRV e.V. genehmigt und tritt mit diesem Tage in Kraft.<br><br>Sie ist f\u00fcr alle Mitglieder bindend.<br><br>L\u00f6hne, den 19.02.2003<br>F\u00fcr den Vorstand &#8211; Ulrich Willms&nbsp; (1.Vorsitzender)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Mops &#8211; Pekingesen &#8211; Rassehunde &#8211; Verband e. 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