{"id":164,"date":"2020-12-21T20:09:11","date_gmt":"2020-12-21T19:09:11","guid":{"rendered":"https:\/\/mprv.de\/?page_id=164"},"modified":"2020-12-21T20:09:11","modified_gmt":"2020-12-21T19:09:11","slug":"zucht-und-koerordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mprv.de\/?page_id=164","title":{"rendered":"Zucht- und K\u00f6rordnung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zucht und K\u00f6rordnung vom 01.07.2009 des M.P.R.V. e. V.<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Zucht und Eintragungsbestimmungen<br><\/strong>a) Die Zucht und Eintragungsbestimmungen des M P R V e. V. sind in der Zucht und K\u00f6rordnung beschrieben, und f\u00fcr jeden bindend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Benutzung des Zuchtbuches des MPRV e.V.<br><\/strong><strong>a)<\/strong> Die gewissenhafte und genaue Einhaltung dieser Bestimmungen ist die Voraussetzung f\u00fcr die Eintragung in&nbsp; das Zuchtbuch.<br><strong>b)<\/strong> Mitglieder des MPRV haben nur ein Anrecht auf Eintragung der von ihnen gez\u00fcchteten Hunde, wenn nachstehendes eingehalten worden ist.<br><strong>c)<\/strong> Von Nichtmitgliedern kann kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden.<br><strong>d)<\/strong> Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann mit Sperre des Zuchtbuches oder Ausschluss geahndet werden. Hier\u00fcber entscheidet das Zuchtbuchamt im Einvernehmen mit dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Zuchtverwendung<\/strong><br><strong>a) <\/strong>R\u00fcden und H\u00fcndinnen m\u00fcssen angek\u00f6rt werden. Dies geschieht auf einer MPRV. Zuchtschau.<br><strong>b)<\/strong> Zuchthunde d\u00fcrfen nur noch beim MPRV \u2013 Z\u00fcchter gekauft werden.<br><strong>c)<\/strong> Zuchthunde, die im Ausland gekauft werden, m\u00fcssen unbedingt auf einer unserer Ausstellungen vorgef\u00fchrt werden und d\u00fcrfen nur noch vom Hauptzuchtwart zuchttauglich geschrieben werden. Der Kauf&nbsp; von Hunden&nbsp; darf nur mit Genehmigung des 1. Vorsitzenden get\u00e4tigt werden.<br><strong>d)<\/strong> Hunde, die bei ausgetretenen Z\u00fcchtern des MPRV\u2019 s gekauft werden, d\u00fcrfen nicht mehr zur Zucht in unserem Verband eingesetzt werden.<br><strong>e)<\/strong> Ausgetretene Z\u00fcchter werden namentlich im Verbandsjournal benannt.<br><strong>f) <\/strong>Neuz\u00fcchter, die Hunde ausgetretener Z\u00fcchter des MPRV\u2019 s bei ihrem Eintritt besitzen, m\u00fcssen diese auf einer Ausstellung vorf\u00fchren und deren Zuchttauglichkeit darf nur der MPRV e. V. bescheinigen. In Ausnahmef\u00e4llen, wie etwa der nahen L\u00e4ufigkeit einer H\u00fcndin, wird diese dem Hauptzuchtwart vorgef\u00fchrt, der sie standardm\u00e4\u00dfig beurteilt und ggf. erh\u00e4lt diese die Zuchttauglichkeit durch ihn.<br><strong>g)<\/strong> R\u00fcden ausgetretener Z\u00fcchter d\u00fcrfen keine H\u00fcndinnen im MPRV e. V. belegen, sofern diese sich im Besitz des ausgetretenen Z\u00fcchters befindet.<br><strong>h)<\/strong> Auch ein Zuchtwart kann eine Ank\u00f6rung vornehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass ein Zuchtwart weder R\u00fcden noch&nbsp; H\u00fcndinnen, die in seinem Besitz stehen, oder aus seinem Zwinger stammen, ank\u00f6ren kann.<br><strong>i) <\/strong>Die vom Vorstand festgesetzte Geb\u00fchr ist sofort zu entrichten.<br><strong>j)<\/strong> Die Zuchtgeb\u00fchr legt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand fest.<br><strong>k)<\/strong> Mindestzuchtalter f\u00fcr R\u00fcden betr\u00e4gt 12 Monate, H\u00f6chstalter 10 Jahre, f\u00fcr gute Vererber uneingeschr\u00e4nkt&nbsp; F\u00fcr H\u00fcndinnen betr\u00e4gt das Mindestalter 14 Monate und das H\u00f6chstalter 8 Jahre.<br><strong>l)<\/strong> Verleihung einer Zuchth\u00fcndin ist ausnahmsweise zul\u00e4ssig. Hier\u00fcber muss ein Leihvertrag abgeschlossen, und der Zuchtbuchstelle vorgelegt werden.<br><strong>m)<\/strong> Um die Zuchttauglichkeit eines Hundes zu erlangen, ist ein tier\u00e4rztliches Gesundheitszeugnis u. eine Untersuchung auf&nbsp; Patellaluxation vorzulegen.<br>Erst bei einer Mitgliedschaft von mindestens 1 Jahr und der Besuch einer MPRV \u2013 Show in der Jugend oder offenen Klasse, darf der Hund zur Zuchttauglichkeit vorgef\u00fchrt werden, d.h. der Hund muss mindestens 11 bis 12 Monate alt sein.<br><strong>n)<\/strong> Es werden keine Registrierpapiere ausgestellt. (nur in berechtigten Ausnahmen.)<br><strong>o)<\/strong> Z\u00fcchter im MPRV sind k\u00fcnftig verpflichtet, an&nbsp; mindestens einer Z\u00fcchtertagung f\u00fcr Zuchtanf\u00e4nger teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Inzucht<br><\/strong>Die Paarung zwischen Eltern und Kindern, sowie Geschwisterverpaarung und zwischen Gro\u00dfeltern und Enkelkinder ist&nbsp; nur mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt.<br>Ein Name darf&nbsp; nicht 2 X bei Eltern, Gro\u00dfeltern u. Ur Gro\u00dfeltern in der Ahnentafel erscheinen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Zuchtberatung<br><\/strong><strong>a)<\/strong> Erstlingsz\u00fcchtern wird empfohlen, sich mit erfahrenen Z\u00fcchtern oder der Leitung des MPRV\u2019s \u00fcber die beabsichtigte Paarung zu beraten.<br><strong>b)<\/strong> Jeder Erstlingsz\u00fcchter w\u00e4hlt einen Namen f\u00fcr seinen Zwinger, bevor der erste Wurf f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Zwingername und Schutz<br><\/strong>Der Zwingername ist der Zuname des Hundes.&nbsp; Jeder&nbsp; Zwingername muss sich deutlich von einem bereits f\u00fcr diese Rasse vergebenen unterscheiden. Der Zwingername ist beim MPRV formlos zu beantragen. Die Kosten f\u00fcr den Schutz des Zwingers&nbsp; tr\u00e4gt der Z\u00fcchter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Decken<br><\/strong><strong>a)<\/strong> Deckr\u00fcden d\u00fcrfen nur f\u00fcr eingetragene, bewertete und gesunde H\u00fcndinnen nach Ma\u00dfgabe dieser Bestimmungen freigegeben werden.<br><strong>b)<\/strong> Die Deckentsch\u00e4digung ist vor dem Deckakt festzulegen und nach diesem f\u00e4llig. Ein Deckschein mu\u00df sofort ausgestellt, unterschrieben und dem H\u00fcndinnenbesitzer \u00fcbergeben werden. Wenn keine Barzahlung erfolgt, sondern eine andere Vereinbarung getroffen wird, ist dieses schriftlich festzulegen und gegenseitig zu bescheinigen, damit sp\u00e4ter unliebsame Auseinandersetzungen vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Wurfst\u00e4rke<br><\/strong>Die H\u00f6chstzahl der aus einem Wurf aufzuziehenden Welpen ist der Gewissenhaftigkeit des Z\u00fcchter zu \u00fcberlassen, wobei die Kondition der Mutterh\u00fcndin strengstens zu beachten ist. Alle gesunden Welpen m\u00fcssen aufgezogen werden, wobei Ammenaufzucht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Ausmerze<br><\/strong><strong>a)<\/strong> Welpen mit Missbildungen sind auszumerzen.<br><strong>b)<\/strong> Diese Ausmerze darf nur nach Konsultierung eines Tierarztes und nur durch diesen erfolgen.<br><strong>c)<\/strong> Tiere d\u00fcrfen im MPRV nicht vor Ablauf des 1 Lebendsjahr&nbsp; kastriert oder sterilisiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Wurfabnahme<br>a)<\/strong> Die Wurfabnahme wird durch einen MPRV Zuchtwart zwischen&nbsp; der 5 und 6 Woche beim Z\u00fcchter im Beisein der Mutterh\u00fcndin vorgenommen. Diese Abnahme kann auch der Tierarzt durchf\u00fchren, wobei die dem Wurfabnehmenden entstandenen Kosten vom Z\u00fcchter zu erstatten sind<br><strong>b)<\/strong> Welpen d\u00fcrfen nicht vor Vollendung der 8. Lebenswoche verkauft werden<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711 Wurfmeldung<br>a)<\/strong> Das vorgeschriebene Formular f\u00fcr die Eintragung wird vom MPRV herausgegeben und muss vollst\u00e4ndig&nbsp; und wahrheitsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllt und unterschrieben werden.<br><strong>b)<\/strong> Die Wurfmeldung muss bis zur 8. Lebenswoche der Welpen erfolgt sein. Sie ist vom Z\u00fcchter zu beantragen. Als Z\u00fcchter gilt der Eigent\u00fcmer der Mutterh\u00fcndin oder der Besitzer des Leihvertrages beim Belegen der H\u00fcndin.<br><strong>c)<\/strong> Die Wurfmeldung ist unter Beif\u00fcgung folgender Unterlagen an die Zuchtbuchstelle des MPRV zu<br>senden:<br>1. Wurf-Eintragungs-Antrag ( Wurfmeldeschein )<br>2. Ahnentafel der Mutterh\u00fcndin im Original<br>3. Deckbescheinigung<br>4. Ahnentafel des Vaters in Kopie<br>5. Zuchttauglichkeit der Elterntiere<br><strong>d)<\/strong> Die Zuchtbuchstelle \u00fcberpr\u00fcft die eingereichten Unterlagen,&nbsp; fordert fehlendes an und sendet die Geb\u00fchrenrechnung f\u00fcr die Wurfmeldung an den Z\u00fcchter. Die Geb\u00fchren werden vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und der Zuchtbuchstelle festgelegt. Hat der Z\u00fcchter seinen Jahresbeitrag und die Geb\u00fchren bezahlt, vollzieht die Zuchtbuchstelle die Wurfeintragung und stellt f\u00fcr jeden Welpen einen Ahnenpass aus. Diese Ahnenp\u00e4sse werden mit den eingereichten Unterlagen, soweit diese dem Z\u00fcchter geh\u00f6ren, durch Einschreiben an den Z\u00fcchter geschickt.<br><strong>e)<\/strong> Der MPRV beh\u00e4lt sich vor, Eintragungen abzulehnen, die gegen die Zuchtbestimmungen versto\u00dfen, wie z.B. bei:<br>1. Hunden ohne Abstammungsnachweis<br>2. Tieren von Z\u00fcchtern, denen das Zuchtbuch aus wichtigen Gr\u00fcnden gesperrt ist.<br>3. Hunden, die durch H\u00e4nde unzuverl\u00e4ssiger Personen und Hundeh\u00e4ndler gegangen ist.<br>4. Allen Hunden, die von R\u00fcden oder H\u00fcndinnen&nbsp; mit Zuchtverbot abstammen.<br><strong>f)<\/strong> Stellt sich nach der Wurfmeldung heraus, dass eine Eintragung unter falschen Voraussetzungen erfolgt ist, so wird diese gel\u00f6scht und der Ahnenpass unter Ver\u00f6ffentlichung in den Mitteilungen des MPRV f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Weitere Ma\u00dfnahmen gegen den Schuldigen beh\u00e4lt sich der MPRV vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a712 Ahnenp\u00e4sse<\/strong><br><strong>a)<\/strong> Ahnenp\u00e4sse werden grunds\u00e4tzlich von der Zuchtbuchstelle ausgestellt. Sie sind Urkunden!<br><strong>b)<\/strong> Jeder Ahnenpass wird erst durch die Unterschrift des Z\u00fcchters an der daf\u00fcr vorgesehenen Stelle&nbsp; g\u00fcltig.<br><strong>c)<\/strong> Der Z\u00fcchter best\u00e4tigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit des Ahnenpasses.<br><strong>d) <\/strong>Ahnenpass und Hund sind untrennbar. Beim Verkauf des Hundes ist der Ahnenpass ohne jede besondere Bezahlung auszuh\u00e4ndigen. Der Besitzerwechsel ist sofort von dem Verk\u00e4ufer einzutragen.<br><strong>e)<\/strong> \u00c4nderungen auf der Ahnentafel d\u00fcrfen nur von der Zuchtbuchstelle&nbsp; vorgenommen werden.<strong><br>f)<\/strong> Ahnenp\u00e4sse, von verendeten Hunden sind, so weit vorhanden, an die Zuchtbuchstelle des MPRV zur\u00fcck zu geben.<br><strong>g)<\/strong> Es d\u00fcrfen keine Welpen ohne Ahnenpass verkauft oder verschenkt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 K\u00f6rung<br><strong>a)<\/strong> Die Zuchttiere m\u00fcssen vollkommen gesund sein und sich in bester Kondition befinden.<br><strong>b)<\/strong> Dauerhafte falsche Haltung ( im Zwinger ) und schlechte Pflege der Zuchttiere ist zuchtsch\u00e4digend. Die Haltung der&nbsp; Tiere muss zufriedenstellend, und die Futtergrundlage gesichert sein.<br><strong>c)<\/strong> H\u00fcndinnen d\u00fcrfen h\u00f6chstens zweimal nacheinander gedeckt werden. Bei der folgenden Hitze m\u00fcssen sie frei bleiben. Bei H\u00fcndinnen die nur alle 8 \u2013 9 Monate hei\u00df werden, kann von dieser Bestimmung Abstand genommen werden. Es mu\u00df schriftlich die Genehmigung des Vorstandes eingeholt werden.&nbsp; Niemals soll man ein Tier ausn\u00fctzen. Der Besitzer von angek\u00f6rten R\u00fcden haben darauf zu achten, das dem R\u00fcden nur angek\u00f6rte, zuchtreife und gesunde H\u00fcndinnen zugef\u00fchrt werde.<br>Alle Tiere sollen auf P.L und PDE untersucht werden.<br><strong>d)<\/strong> F\u00fcr die Rassen English Bulldog, Old English Bulldog und Continental Bulldog ist eine Untersuchung auf H\u00fcftgelenksdysplasie (HD) der Leitung der Interessengemeinschaft Bulldoggen vorzulegen. Es wird empfohlen, alle Rassen, die der Interessengemeinschaft Bulldoggen angeh\u00f6ren auf Patellaluxation (PL), sowie Ellenbogendysplasie (ED) und rassetypische Augenerkrankungen untersuchen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Herausgegeben und genehmigt vom Vorstand und der Zuchtleitung des MPRV im Januar 2003<br><br>1. Vorsitzender&nbsp;&nbsp; Ulrich Willms<\/em><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zucht und K\u00f6rordnung vom 01.07.2009 des M.P.R.V. e. V. \u00a71 Zucht und Eintragungsbestimmungena) Die Zucht und Eintragungsbestimmungen des M P R V e. V. sind in der Zucht und K\u00f6rordnung beschrieben, und f\u00fcr jeden bindend. \u00a72 Benutzung des Zuchtbuches des MPRV e.V.a) Die gewissenhafte und genaue Einhaltung dieser Bestimmungen ist die Voraussetzung f\u00fcr die Eintragung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-164","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/164","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=164"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/164\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":165,"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/164\/revisions\/165"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mprv.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=164"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}