Rassestandard M.P.R.V. e. V.

Der Rassestandard ist nichts anderes, als die Beschreibung eines Hundes. Dabei steht im MPRV e.V. die Gesundheit über dem Rassestandard.

Rassestandard FCI:
Die Augen des Mopses sind dunkel und etwas vorstehend.
Es gibt keinen deutlich erkennbaren Fang, im Seitenprofil ist der Hund flach.
Die dicke Nasenfalte verdeckt den Nasenschwamm vollständig.
Beim Mops beträgt das Gewicht 6,3 bis 8,0 Kilo bei starkem Knochenbau.

MPRV-Standard:
Die Augen sind dunkel, gut eingebettet und niemals vorstehend.
Im Seitenprofil ist ein deutlicher Fang zu erkennen.
Die Nasenfalte ist mittig unterbrochen und nur minimal angedeutet.
Der Nasenschwamm liegt vollständig frei.
Beim Mops beträgt das Gewicht 8,0 bis 11,0 Kilo.

Bei den Hündinnen stimmt die Relation der Größe zu den Welpen nicht mehr, die Welpen sind für die bisher zu kleinwüchsigen Muttertiere zu groß. Es gibt Gebärschwierigkeiten. Durch den zu kurzen Fang sind die Hündinnen nicht in der Lage, ihre Welpen, wie jeder andere erwachsene Hund, abzunabeln, geschweige denn, sie im Fang zu transportieren.

Familienidylle im MPRV e.V.

Neues Ziel: Der Fang wird nach vorne verlagert, während die Nasenfalte nur noch seitlich angedeutet ist. Somit sind die Atemwege frei und der Mops kann unbehindert atmen. Die Hunde sind dann agiler und ausdauernder, da die Lebensqualität durch diese Änderungen erheblich gesteigert wird.

Uns liegt ein Gutachten vom Januar 2002 zur Auslegung des Tierschutzgesetzes vor. Beauftragter war das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. U. a. heißt es hier zu den Möpsen: „Durch Appelle konnten die Verbände jedoch nicht in ausreichendem Masse dazu bewegt werden, auf tierschutzwidrige Rassestandards zu verzichten und Übertypisierungen bei der Zuchtauswahl zu vermeiden“.

Aus diesem Grund wurde das Tierschutzgesetz erweitert. Danach ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

Rassestandard 1906